Hygienekonzept der Realschule

Um der Verbreitung des Corona-Virus möglichst gut entgegenzuwirken müssen wir alle zusammenarbeiten und aufeinander Rücksicht nehmen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen die beschlossenen Maßnahmen einzuhalten und sie ernst zu nehmen.

 

Neben den allgemeinen Hygieneregeln und den Regeln zur Erfüllung des Infektionsschutzes gelten für den Schulbetrieb in unserem Haus folgende Regeln.

 

    1. Das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle anderen Personen verpflichtend. Dies gilt grundsätzlich auch im Unterricht. Ein Visier oder eine Stoffmaske anstelle eines hygienischen Mund-Nasenschutzes ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung gestattet.

 

2. Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. Montag, Mittwoch und Freitag sind unsere Testtage. Wir beginnen um 7:50 Uhr mit den Testungen, damit die Unterrichtszeit so gering wie möglich eingeschränkt wird.

 

   3. Die geltenden Kontakt- und Abstandsregeln von mindestens 1,5 bis 2 Metern sind stets einzuhalten, (Ausnahme am Sitzplatz im Unterricht), auch auf den Gängen und in eventuellen Pausen. Direkter Körperkontakt, auch Begrüßungsrituale (Händeschütteln, Umarmungen, etc.) sind untersagt.   

 

4. Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern (Stoß-lüften) gelüftet. Bei kalten Außentemperaturen im Winter reichen dafür 3 bis 5 Minuten aus. Nach jeder Unterrichtsstunde soll über die gesamte Pause gelüftet werden. In den sog. großen Pausen soll ebenfalls gründlich gelüftet werden; das bedeutet auch hier, dass bei niedrigen Außentemperaturen eine Dauer von etwa 5 min ausreicht. Wenn möglich sind gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit zu öffnen (Querlüften).

 

5. Das Niesen und Husten muss unter den bekannten Etiketten erfolgen. Einwegtaschentücher sind nach Anweisung zu entsorgen. Grundsätzlich ist es wichtig, sich möglichst nicht ins Gesicht zu fassen, sowohl zum Selbstschutz, als auch zum Schutz anderer Personen.

 

6. Gegenstände wie Arbeitsmittel, Stifte, Lineale oder Gläser etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ist eine gemeinsame Benutzung unvermeidlich, müssen sie entsprechend gereinigt werden.

 

7. Nach Toilettengängen und nach der Pause muss sich jeder die Hände waschen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen (mind. 30 Sekunden) ist generell Voraussetzung und vermindert die Ansteckungsgefahr.

 

8. Schüler*innen bekommen im Klassenraum einen bestimmten Sitzplatz zugewiesen, welchen sie während der Arbeitsphasen nicht verlassen. Dies erleichtert die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten.

 

9. Die Garderoben dürfen nicht benutzt werden. Alle Kleidungsstücke werden mit in den Klassenraum genommen. 

 

10. Das Herumreichen und die gemeinsame Nutzung einer Flasche von mehreren Schüler*innen sowie das Teilen von Lebensmitteln ist nicht gestattet.

 

11. Personen, die Anzeichen einer Infektionskrankheit zeigen, dürfen das Gebäude nicht betreten.

 

12.  Bei Verstößen gegen die Regeln werden die Schüler*innen zunächst ermahnt. In besonders schweren Fällen oder bei wiederholtem Fehlverhalten wird die/der Schüler*in vom Unterricht ausgeschlossen.

 

Wir tragen Verantwortung füreinander!                                            Die Schulleitung