Anmeldetermine für die Klasse 5

Einschulung zum Schuljahr 2026/2027

 

Freitag,

20.02.2026

12:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Samstag,    

21.02.2026

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Montag,   

23.02.2026

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag,  

24.02.2026

16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch,  

25.02.2026

13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag,

26.02.2026

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag,   

27.02.2026

12:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Montag,       

02.03.2026

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch,   

04.03.2026

13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Zur Anmeldung bitte diese Dokumente mitbringen:

  • Anmeldebogen (möglichst ausgefüllt)
  • Zeugniskopien (4. Schuljahr - 1. Halbjahr , 3. Schuljahr - 2. Halbjahr)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Anmeldebescheinigung der Grundschule
  • bei Alleinerziehenden: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
  • Nachweis über eine Masernschutzimpfung (z.B. Impfpass) oder ärztliche Bescheinigung über einen bestehenden Immunschutz*
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Anmeldebogen Klasse 5
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Die Realschule stellt sich vor



Informationen zur Realschule im Überblick

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Flyer 24/25
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*Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.)

Betroffen sind alle Personen, die ab dem 01. Januar 1971 geboren sind und nicht nur vorübergehend in Schule tätig sind oder dort betreut werden. Hierzu zählen neben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Referendaren und LABG-Praktikanten auch alle Personen, die für andere Anstellungsträger in Schulen tätig sind (z.B. Sekretärinnen, Hausmeister, Sozialarbeiter, OGS-Personal). Ab dem 01. März 2020 besteht die Verpflichtung, Nachweise z.B. über den Impfschutz aller (!) dieser Personen nachzuhalten. Kann eine im Schulbereich tätige Person oder eine Schülerin oder ein Schüler keinen der nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen, so ist das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen: (1) Nachweis über einen angemessenen Impfschutz. Dieser erfolgt regelmäßig über eine Impfdokumentation (in der Regel ist das ein Impfausweis oder Impfpass) oder (2) Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutz. Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand in früherer Zeit bereits an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Anti-Körper verfügt.